Im niedersächsischen Heimgesetz vom 29.06.06 bestimmt der § 4 Abs. 1 die Mitwirkung der Bewohnervertretung. Nach diesen Vorschriften soll die Bewohnervertretung einmal im Amtsjahr eine Bewohnerversammlung abhalten. Da es vielen Bewohnern schwerfällt, in die unteren Räume zu gelangen, hat die…
